Mitglied werden Emailadresse für Mitgliederverwaltung: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Diese Email ist ausschließlich zu benutzen: - wenn sich die Anschrift oder Kontodaten ändern, - für Neumitgliedschaften und Kündigungen, - für Beitragsänderungen. ___________________________________________________________ Wie werde ich Mitglied im TSV Chieming e.V.? Sie schicken Ihre unterschriebene Beitrittserklärung an: TSV Chieming e.V., Postfach 21, 83335 Chieming Woher bekomme ich eine Beitrittserklärung? Unsere Trainer und die Vorstandschaft halten Beitrittserklärungen für Sie bereit. Sprechen Sie uns an! Unter "Downloads" können Sie eine Beitrittserklärung im Acrobat Reader anzeigen und ausdrucken lassen. Wann wird der Beitrag fällig und wie kann ich ihn bezahlen? Der Vereinsbeitrag ist jeweils am Jahresanfang im voraus für ein Jahr zu entrichten. Für Sie und unsere Mitarbeiter geht es am einfachsten, wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung (die jederzeit widerrufbar ist) erteilen. Wann kann ich die Mitgliedschaft im TSV Chieming e. V. kündigen? Die Mitgliedschaft im TSV Chieming e.V. kann jederzeit zum Ende des Geschäftsjahres (31. Dezember) unter Einhaltung einer Frist von einem Monat (30. November) gekündigt werden. Die Kündigung muß in schriftlicher Form erfolgen und an folgende Adresse gerichtet sein: TSV Chieming e.V., Postfach 21, 83335 Chieming Kann ich das Sportangebot kostenlos testen? Aus versicherungstechnischen Gründen können wir sog. “Schnupperabende” leider nicht mehr anbieten. Durch den Erwerb einer sog. Tageskarte (Schutzgebühr 2,-- EUR) können Sie jedoch auch als Nichtmitglied das vielfältige Sportangebot des TSV Chieming e.V. kennenlernen - und sind trotzdem versichert! Wo kann ich meine Beitrittserklärung abgeben? Im Briefkasten neben dem Turnhalleneingang, rechts in der Nische! Erläuterung Familienbeitrag Familie / Patchwork Familie / eheähnliche Lebensgemeinschaft Gilt für mindestens 3 Personen in einem Haushalt, z.B. 2 Erwachsene und 1 Kind*. *Kinder / Jugendliche werden bis zum Ablauf des 20. Lebensjahr berücksichtigt. Beiträge siehe Beitragsordnung